KI-Schulungen werden zur Managementaufgabe

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Seit dem 2. August 2026 ist der EU AI Act in weiten Teilen anwendbar. Unternehmen müssen damit genauer prüfen, welche KI-Systeme sie einsetzen, welche Risiken daraus entstehen und ob ihre Beschäftigten ausreichend auf den Umgang damit vorbereitet sind. Einheitliche Kurse oder Zertifikate schreibt das Gesetz nicht vor – gerade deshalb wird die Umsetzung zur Managementaufgabe.

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst angekommen, bevor intern geklärt wurde, wie mit ihr umzugehen ist. Beschäftigte verwenden generative Systeme für Recherche, Übersetzungen, Präsentationen, Programmierung, Kundenkommunikation oder Werbetexte. Häufig geschieht das schneller, als Richtlinien, Kontrollprozesse und klare Verantwortlichkeiten entstehen können. Mit dem EU AI Act wird diese Lücke nun auch rechtlich relevant. Seit dem 2. August 2026 ist ein Großteil der europäischen KI-Verordnung anwendbar. Die Verpflichtung zur Förderung von KI-Kompetenz aus Artikel 4 gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen demnach Maßnahmen setzen, um die entsprechenden Kenntnisse jener Beschäftigten und weiteren Personen zu fördern, die in ihrem Auftrag mit diesen Anwendungen arbeiten.

Dabei sollen unter anderem das technische Vorwissen, die Erfahrung und Ausbildung der Betroffenen sowie der konkrete Einsatzbereich berücksichtigt werden. Die Vorgabe richtet sich nicht nur an Technologiekonzerne, die eigene Modelle entwickeln. Sie gilt grundsätzlich branchenübergreifend für Unternehmen, die KI-Systeme beruflich einsetzen. Nach der Einordnung der Europäischen Kommission kann bereits ein Unternehmen betroffen sein, dessen Beschäftigte ChatGPT für Werbetexte oder Übersetzungen verwenden. Wer solche Anwendungen nutzt, sollte zumindest ihre grundlegende Funktionsweise und typische Risiken kennen. Dazu gehören sachlich falsche Ergebnisse, erfundene Quellen, verzerrte Ausgaben oder der unkontrollierte Umgang mit vertraulichen Informationen.

Der Anwendungsbereich ist damit deutlich größer, als es der Begriff KI-Regulierung zunächst vermuten lässt. Der AI Act betrifft nicht nur autonome Systeme in Industrie, Medizin oder Finanzwirtschaft. Er erreicht auch Marketingabteilungen, Personalbereiche, Medienunternehmen, Beratungen und kleinere Betriebe, in denen frei verfügbare KI-Werkzeuge zum Einsatz kommen. Wie weit die Anforderungen gehen, hängt vom jeweiligen Risiko ab. Ein Textgenerator, der nur für interne Entwürfe verwendet wird, erfordert andere Maßnahmen als ein System, das Bewerbungen bewertet, Kunden klassifiziert oder finanzielle Entscheidungen vorbereitet.

Artikel 4 schreibt allerdings keinen einheitlichen Lehrplan vor. Unternehmen müssen weder eine bestimmte Zahl an Schulungsstunden anbieten noch verpflichtende Zertifikate erwerben. Auch eine eigene KI-Abteilung, ein formell bestellter KI-Beauftragter oder ein Standardkurs für die gesamte Belegschaft sind nicht vorgeschrieben. Die Regelung verlangt zudem nicht, dass Unternehmen ein bestimmtes Kompetenzniveau jeder einzelnen Person garantieren. Sie müssen jedoch angemessene Maßnahmen setzen, die zum vorhandenen Wissen, zum konkreten Einsatzbereich und zu den Risiken der verwendeten Systeme passen.

Was zunächst wie eine Erleichterung wirkt, verlagert einen wesentlichen Teil der Verantwortung in die Unternehmen. Weil der Gesetzgeber nicht detailliert vorgibt, welche Schulung genügt, müssen Organisationen selbst beurteilen, welche Fähigkeiten ihre Beschäftigten benötigen. Damit wird KI-Kompetenz zur Managementaufgabe. Die IT kann Anwendungen technisch prüfen, Zugänge absichern und Datenflüsse kontrollieren. Sie kann jedoch nicht allein entscheiden, in welchen Geschäftsprozessen KI eingesetzt werden soll, welche Fehler akzeptabel sind oder wann eine menschliche Freigabe notwendig bleibt.

Diese Fragen betreffen das Geschäftsmodell, die Risikobereitschaft und die Unternehmenskultur. Sie müssen daher gemeinsam von Geschäftsführung, Recht, Datenschutz, Personalentwicklung und den jeweiligen Fachabteilungen beantwortet werden. Wie relevant das Thema bereits ist, zeigen Daten von Statistik Austria. Im Jahr 2025 nutzten rund 30 % der österreichischen Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten zumindest eine KI-Technologie. Im EU-Durchschnitt waren es 20 %. Seit 2021 hat sich der Anteil der heimischen Unternehmen mit KI-Nutzung damit von knapp 9 auf rund 30 % mehr als verdreifacht. Besonders häufig kommen KI-Systeme bei der Verarbeitung und Analyse von Texten zum Einsatz. Auch Marketing, Verkauf, Management, Organisation sowie Finanz- und Rechnungswesen gehören inzwischen zu den zentralen Anwendungsbereichen. KI ist damit nicht länger auf einzelne Innovationsprojekte beschränkt. Sie greift zunehmend in operative Abläufe ein – und in Bereiche, in denen Fehler direkte Auswirkungen auf Kunden, Beschäftigte, Kosten und Reputation haben können.

Viele österreichische Unternehmen haben auf diese Entwicklung bereits reagiert. Laut Statistik Austria boten 2025 mehr als 80 % der KI-nutzenden Betriebe ihren Beschäftigten zumindest eine Form von KI-bezogener Weiterbildung an. Meist erfolgte diese jedoch informell, etwa durch Selbststudium oder den Austausch unter Kolleginnen und Kollegen. Informelles Lernen kann helfen, neue Werkzeuge schnell in den Arbeitsalltag zu integrieren. Es ersetzt jedoch nicht automatisch eine strukturierte Auseinandersetzung mit Risiken und Verantwortlichkeiten. Beschäftigte können lernen, bessere Eingaben für einen Chatbot zu formulieren, ohne zu wissen, welche Daten nicht verarbeitet werden dürfen oder welche Ergebnisse überprüft werden müssen.

Gleichzeitig hatte ein großer Teil der österreichischen Unternehmen ohne KI-Nutzung den Einsatz entsprechender Technologien 2025 noch gar nicht in Erwägung gezogen. Fehlendes internes Fachwissen, Datenschutzbedenken und rechtliche Unsicherheiten gehörten zu den genannten Hindernissen. Der AI Act erhöht damit den Druck in zwei Richtungen. Unternehmen, die KI bereits einsetzen, müssen ihre Anwendungen und Kompetenzen stärker strukturieren. Betriebe, die noch am Anfang stehen, müssen rechtliche und organisatorische Anforderungen bereits bei der Einführung berücksichtigen. Nicht alle Beschäftigten benötigen dabei dieselben Fähigkeiten. Im Marketing und in der Kommunikation stehen Falschaussagen, Urheberrechte und der Umgang mit Quellen im Vordergrund. Im Personalbereich geht es vor allem um Datenschutz, Diskriminierungsrisiken und die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen. Finanzabteilungen müssen auf Datenqualität, Berechnungen und Freigabeprozesse achten.

Führungskräfte wiederum müssen erkennen können, wann ein System lediglich unterstützt und wann es faktisch eine Entscheidung vorbereitet. Fortgeschrittenes technisches Wissen wie Programmierung oder Modellentwicklung wird nur für einen kleinen Teil der Belegschaft erforderlich sein. Für den Großteil werden digitale Grundkenntnisse, kritisches Denken und die Fähigkeit entscheidend, Ergebnisse richtig einzuordnen. Eine KI Kompetenz Schulung von der Stange wird deshalb kaum ausreichen. Entscheidend ist, ob die Maßnahmen zu den tatsächlich verwendeten Systemen, den Aufgaben der Beschäftigten und den damit verbundenen Risiken passen. Die rechtliche Verpflichtung ist dabei nur ein Teil der Entwicklung. Mangelnde KI-Kompetenz kann für Unternehmen auch wirtschaftlich teuer werden. Kostenpflichtige Anwendungen bleiben ungenutzt, Ergebnisse müssen mehrfach kontrolliert werden oder sensible Daten gelangen in nicht freigegebene Systeme.

Umgekehrt können Unternehmen Produktivitätsgewinne nur dann skalieren, wenn Qualitätsstandards, Zuständigkeiten und Grenzen klar definiert sind. Ohne ein gemeinsames Verständnis darüber, welche Werkzeuge erlaubt sind und wie Ergebnisse geprüft werden, bleibt der Einsatz häufig auf einzelne Beschäftigte oder Pilotprojekte beschränkt. Der seit dem 2. August 2026 weitgehend anwendbare AI Act macht aus diesen Fragen eine regulatorische und strategische Aufgabe. Unternehmen müssen keinen Standardkurs übernehmen. Sie müssen aber nachvollziehbar entscheiden, welche Kenntnisse für ihre Systeme, Prozesse und Risiken erforderlich sind. Gerade dieser Spielraum macht KI-Kompetenz zur Aufgabe der Unternehmensführung – und zu einer Voraussetzung dafür, künstliche Intelligenz kontrolliert und wirtschaftlich sinnvoll einzusetzen.

Foto: Getty Images

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