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Wien – Die Insolvenz der Signa Holding zählt mit Verbindlichkeiten in Milliardenhöhe zur größten Firmenpleite in der Geschichte der österreichischen Wirtschaft. Trotz politischer Ankündigungen wurden bislang kaum gesetzliche Maßnahmen umgesetzt, um vergleichbare Fälle künftig zu verhindern.
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Offenlegungspflichten. Mehrere Signa-Gesellschaften hatten Jahresabschlüsse wiederholt verspätet eingereicht. Die geltenden Zwangsstrafen – in der Höhe von wenigen Tausend Euro – wurden offenbar einkalkuliert. Ein Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium, vorgelegt im Frühjahr 2025, sieht daher höhere Sanktionen vor: bis zu 5 % des Jahresumsatzes. Zudem soll es erschwert werden, durch gesellschaftsrechtliche Konstruktionen einen konsolidierten Konzernabschluss zu umgehen.
Laut Justizministerium befindet sich der Entwurf seit April in der sogenannten Regierungskoordination. Eine Regierungsvorlage liegt bis heute nicht vor.

Das Präsidium des Obersten Gerichtshofs begrüßte die geplanten Verschärfungen ausdrücklich. In einer Stellungnahme war von „eklatanten und jahrelangen Verstößen“ gegen die Offenlegungspflicht bei großen Unternehmen die Rede. Fachleute der Wirtschaftsuniversität Wien bestätigten den Handlungsbedarf, empfahlen jedoch, den Strafrahmen nur bei Großunternehmen anzuwenden. Für kleinere Betriebe sei die Grenze „international unüblich hoch“.
Ablehnung kam unter anderem von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) sowie der Industriellenvereinigung. Der Strafrahmen sei „überschießend“ und stelle insbesondere für große Gesellschaften eine „massive wirtschaftliche Belastung“ dar. Auch das ÖVP-geführte Wirtschaftsministerium sprach von einem „unverhältnismäßigen“ Eingriff.

Zusätzlich zur Unternehmensgesetzgebung sind weitere Maßnahmen geplant. Im Sparpaket der Bundesregierung enthalten ist die Erhöhung der Stiftungseingangssteuer auf 3,5 % sowie die Anpassung der Zwischensteuer auf 27,5 %. Ab 1. Juli 2025 sollen zudem Grundstücksübertragungen über Zwischengesellschaften strenger besteuert werden.
Eine umfassende Reform des Stiftungsrechts ist angekündigt, konkrete Gesetzesvorschläge liegen derzeit nicht vor. Auch eine Expertenkommission zur Betrugsbekämpfung wurde bislang nicht eingesetzt.
Fotos: Wikimedia Commons und Instagram