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Ein Schlussantrag von Generalanwalt Athanasios Rantos in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof könnte im Herbst zu Zehntausenden Rückforderungsfällen bei Banken führen. Um seine Kunden bei dieser und anderen Herausforderungen zu unterstützen, bietet Schönherr Rechtsanwälte ein KI-Tool an, das Rechtsberatung und hoch skalierbare Analyse verbindet. Leon Kopecký und Maximilian Czernin sprachen mit Forbes über den möglichen Anwendungsfall, der nur einer von vielen ist.
Ein Klick auf einen falschen Link, eine bestätigte TAN am Telefon, eine Überweisung, die man selbst nie ausgelöst hat: Allein in Österreich wurden 2025 mehr als 63.000 Cyberdelikte angezeigt; ein erheblicher Teil davon betrifft Zahlungsdienste. Bisher trug in solchen Fällen häufig der Kunde die Beweislast – konnte er ein grob fahrlässiges Verhalten nicht entkräften, gestaltete sich die Rückerstattung oft schwierig oder musste gerichtlich geltend gemacht werden.
Das könnte sich schon in diesem Herbst grundlegend ändern: Am 5. März 2026 legte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Athanasios Rantos seine Schlussanträge in der Rechtssache C-70/25 vor. Seine Linie: Banken müssen nicht autorisierte Zahlungen zunächst erstatten, unabhängig davon, ob sie dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Erst danach darf die Bank das Geld zurückfordern und muss dafür beweisen, dass der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
„Das ist ein fortgesetzter Paradigmenwechsel beim Verbraucherschutz“, sagt Leon Kopecký, Partner bei Schönherr. „Wir sehen seit einiger Zeit eine Auslegung, die den Verbraucherschutz weiter stärkt; das kennen wir schon von den Kreditbearbeitungsgebühren. Jetzt könnte sich auch bei nicht autorisierten Zahlungen die Logik umdrehen: Nicht mehr der Kunde muss sich mit der Bank auseinandersetzen, sondern die Bank muss sich, wenn sie das Geld zurückwill, mit dem Kunden auseinandersetzen.“
Rechtlich bindend sind Schlussanträge nicht, in der Praxis folgt der EuGH ihnen aber in der überwiegenden Mehrheit der Fälle. Kopecký rechnet mit einem Urteil im Herbst 2026.
Da die Zahlungsdiensterichtlinie europaweit harmonisiert ist, trifft die Entscheidung praktisch jede Bank, jede Neobank und jeden Zahlungsdienstleister in der EU, wenn auch mit nationalen Unterschieden im Prozessrecht. Betroffen sind nicht nur klassische Phishing-Fälle, sondern jede Zahlung, die ein Kunde als nicht autorisiert bezeichnet; ob Kartenzahlung, Überweisung oder Onlinekauf. „Erfahrungsgemäß melden Kunden solche Vorfälle eher als andere Forderungen“, so Kopecký.
Für die Institute bedeutet das potenziell eine Vielzahl von Einzelfällen, die geprüft, kategorisiert und im Zweifel gerichtlich geklärt werden müssen, teils über mehrere Rechtsordnungen hinweg. Wie groß das Volumen tatsächlich wird, hänge vom jeweiligen Geschäftsmodell ab, erläutert Kopecký. Weil die Prüfung und Bearbeitung dieser Fälle erhebliche Ressourcen binden kann, hat das Legal-Tech-Team von Schönherr Rechtsanwälte gemeinsam mit den Bank- und Prozessrechtsexpert:innen der Kanzlei ein Tool entwickelt, das genau hier ansetzt.
Wir bieten anwaltliche Leistung an, nur eben in einer Geschwindigkeit und Präzision, die durch KI möglich wird.
Leon Kopecký
Der Ablauf ist bewusst einfach gehalten: Banken übermitteln ihre Fälle über eine Mandantenplattform, in einem beliebigen Format, ob Excel, Word oder gescannte PDFs mit OCR. „Der Datentransfer ist bei uns komplett formatagnostisch – die KI liest aus allen gängigen Formaten aus“, erklärt Maximilian Czernin, der bei Schönherr an der Schnittstelle von Recht und Technologie arbeitet (nämlich sowohl als Rechtsanwalt im Venture-Capital- und Tech-Transaktionen-Team als auch im hauseigenen Legal-Tech-Team) und das Tool selbst mitprogrammiert hat.
Die KI kategorisiert jeden Fall zunächst nach Jurisdiktion und Fallart (etwa Phishing, Identitätsdiebstahl oder CEO-Fraud) und arbeitet dabei mit standardisiert aufbereitetem Fachwissen der Schönherr-Anwält:innen aus den Büros der Kanzlei in Zentral- und Osteuropa. Anschließend wird der Verschuldensgrad geprüft: Gibt es Hinweise auf grobe Fahrlässigkeit oder ist dem Kunden nur leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen? Am Ende dieses Prozesses steht ein von der KI vorbereiteter Entwurf, etwa ein Aufforderungsschreiben oder ein Mahnklageentwurf, je nach Bedarf der Bank.
Entscheidend ist, was danach passiert: „Alles, was die KI vorbereitet, wird von einer Anwältin oder einem Anwalt geprüft und freigegeben, weil die Verantwortung vor Gericht immer bei uns liegt“, betont Kopecký. „Wir bieten kein Tool an, das man sich herunterlädt und das eine Entscheidung trifft. Wir bieten anwaltliche Leistung an, nur eben in einer Geschwindigkeit und Präzision, die durch KI möglich wird.“
Die einzelnen Mandantenräume sind dabei strikt voneinander getrennt, ein Datenaustausch zwischen Banken findet nicht statt. Ob der EuGH im Herbst tatsächlich der Linie seines Generalanwalts folgt, ist offen; die Vorbereitung darauf hat bei Schönherr aber bereits begonnen. Und der Fall selbst ist für die Kanzlei nur ein Beispiel unter vielen: „Es bleibt abzuwarten, wofür wir diese Herangehensweise noch verwenden können“, sagt Czernin.
Er nennt etwa Rückerstattungsansprüche bei Kreditbearbeitungsgebühren sowie Vertrags- und Klauselprüfungen als Beispiele. „Überall dort, wo eine Vielzahl gleich gelagerter Fälle mit wiederkehrenden Mustern anfällt, ist dieser Workflow eine sinnvolle Anwendung“, so Czernin. Mit diesem Ansatz sieht sich Schönherr Rechtsanwälte für solche Herausforderungen bestens positioniert. •
Foto: Niko Havranek